Mehrwertsteueranpassung 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Bundesregierung und Bundesrat haben das Konjunkturpaket für das zweite Halbjahr 2020 beschlossen. Darin enthalten ist auch die um drei Prozentpunkte abgesenkte Umsatzsteuer auf 16 Prozent für den genannten Zeitraum.

Wir geben die Umsatzsteuerabsenkkung vollständig an alle unsere soz.is-Kunden weiter.

Umsatzsteuerabsenkung beschlossen

Bundesregierung und Bundesrat haben das Konjunkturpaket für dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Darin enthalten ist auch die um drei Prozentpunkte abgesenkte Umsatzsteuer auf 16 Prozent für diesen Zeitraum. Relevant für die Umsatzsteuerabsenkung in der Abrechnung ist der Leistungszeitpunkt.

Was bedeutet das für die Abrechnung?

Für die Abrechnung der soz.is-Dienste und -Services bedeutet das:

Die Umsatzsteuerabsenkung wirkt sich auf die Leistungen aus, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 erbracht werden. soz.is-Dienste und .Services gehören zur „Überlassung von Nutzungsrechten für Software“. Für diese Art von Leistungen gilt, dass die Leistung am dem Tag als erbracht gewertet wird, an dem die jeweilige Abrechnungsperiode endet. Die Abrechnungsperiode für soz.is-Dienste und-Services umfasst – bis auf wenige Ausnahmen – einen Zeitraum von drei Monaten. Unsere Rechnungsstellung erfolgt in der Regel im Voraus – meist am 20. des Vormonats.

Welche Rechnungen enthalten Absenkung?

Sofern unsere Rechnung einen Leistungszeitraum betrifft, der zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 endet, berücksichtigen wir die abgesenkte Umsatzsteuer von 16 Prozent.

Sofern unsere Rechnung einen Leistungszeitraum betrifft, der nach dem 31. Dezember 2020 endet, berücksichtigen wir wieder die ursprüngliche Umsatzsteuer von 19 Prozent.

Wie gehen wir vor?

Das Konjunkturpaket ist sehr kurzfristig beschlossen worden. Daher hatten wir nur sehr wenig Zeit für die doch umfangreichen, erforderlichen Umstellungen.

  1. Wir werden Rechnungen, die wir ab sofort (ab dem 3. Juli) stellen, mit dem jeweils für den Leistungszeitraum geltenden Umsatzsteuersatz ausweisen.
  2. Rechnungen, die wir bereits in der Vergangenheit gestellt haben und die die Umsatzsteuersenkung noch nicht berücksichtigen konnten, weil wir sie im Voraus zu einem Zeitpunkt geschrieben haben, als die Absenkung noch nicht bekannt oder beschlossen war, werden wir korrigieren. Dabei gehen wir zweitteilig vor: a) Wir werden Rechnungen mit dem falschen Umsatzsteuersatz stornieren. b) Wir werden eine neue Rechnung mit dem richtigen Umsatzsteuersatz ausstellen. Beides senden wir unseren soz.is-Kunden auf dem bekannten Wege zu. Den sich ergebenden Differenzbetrag werden wir an die soz.is-Kunden zurück überweisen. Auch das teilen wir den betroffenen soz.is-Kunden mit. Für die genannten Korrekturen benötigen wir etwas Zeit. Insofern bitten wir um Geduld und darum, uns die benötigte Zeit für die Korrekturen einzuräumen. Vielen Dank.

Bitte bleibt gesund!